Gute Beratung ist die Grundlage für Qualität.

Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI

Gute Beratung ist die Grundlage für Qualität
Laptop mit Notizen

Bei dem Beratungseinsatz steht die Beratung und nicht die Kontrolle im Vordergrund.

Wer Pflegegeld von einer Pflegeversicherung bezieht, ist nach § 37.3 SGB XI verpflichtet einen Beratungsbesuch (Qualitätsicherungsbesuch) durch einen Pflegedienst in Anspruch zu nehmen.

Die Beratungsbesuche sollen eine optimale Versorgung und eine Sicherung der Qualität beim Pflegebedürftigen gewährleisten. Dabei werden alle Fragen rund um die Beschaffung von Pflegehilfsmitteln, Hebe- und Lagerungstechniken, Wohnraumanpassungen, Fragen zu Höherstufungsanträgen, Verhinderungspflege etc. im Vordergrund.

Wie oft wird der Beratungsbesuch durchgeführt?

Wer trägt die Kosten?

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