Im Krankheitsfalle verordnet Ihr Arzt, zur Unterstützung der ärztlichen Therapie, häusliche Krankenpflege (Behandlungspflege).

Behandlungspflege

Im Krankheitsfalle verordnet Ihr Arzt, zur Unterstützung der ärztlichen Therapie, häusliche Krankenpflege (Behandlungspflege). Behandlungspflegen sind Tätigkeiten die Ihr Arzt selber ausführen- oder aber an einen anerkannten Pflegedienst delegieren kann. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für ärztlich verordnete Krankenpflege im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

Unsere Kunden sagen