Pflegeberatung Paderborn

Pflegebedürftige haben einen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfe durch einen Pflegeberater. Die Pflegekassen haben die Möglichkeit diese Beratungspflicht an Dritte weiterzugeben und nehmen somit auch Pflegedienste in diese wichtige Tätigkeit mit auf.
Bezieht ein Pflegebedürftiger Pflegegeldleistungen hat er die Verpflichtung in Pflegegrad 1, 2, 3, halbjährlich ein Beratungsgespräch abzurufen. Bei Pflegegrad 4 und 5 besteht diese Pflicht vierteljährlich. Bei diesen Beratungsterminen wird NICHT der Pflegegrad besprochen, auch hat dies KEINEN Einfluss auf gewährte Leistungen. Es geht lediglich darum eine bestmögliche Versorgung sicherzustellen und alle Fragen des Betroffenen zu beantworten.
Auch wir bieten Beratungstermine im Raum Paderborn an.