Familienpflegezeit

Werden Angehörige pflegebedürftig entsteht oft der Wunsch selbst pflegerisch tätig zu werden, um diesen zu helfen. Um betroffene Arbeitnehmer zu entlasten gibt es die Familienpflegezeit, bei der die wöchentliche Arbeitszeit ohne gravierende finanzielle Einbußen verkürzt werden kann. Durch das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf können Arbeitnehmer für 6 Monate vollständig bzw. teilweise aus dem Job aussteigen und haben ein Recht auf teilweise Freistellung von bis zu 24 Monaten Familienpflegezeit. Die Mindestarbeitszeit hier beträgt 15 Wochenstunden.