Betreuungsverfügung

Eine Betreuungsverfügung ist ein Dokument indem Menschen im Voraus festlegen können, wen das zuständige Betreuungsgericht als Betreuer bestellen soll. Ebenso können hier Personen explizit ausgenommen werden, wenn diese keinesfalls eine Betreuung übernehmen sollen. Die Betreuungsverfügung wird schriftlich verfasst und unterschrieben. Sie kann auch individuelle Vorgaben und Voraussetzungen für den Betreuer beinhalten und den Betreuer an die Wünsche und Vorstellungen des Patienten binden.
Auch kann die Betreuungsverfügung mit einer Patientenverfügung kombiniert werden. Erteilt ein Patient einer von ihm gewählten Vertrauensperson eine Vorsorgevollmacht, so kann die Bestellung eines gerichtlich eingesetzten Betreuers fast vollständig vermieden werden.