Betreuung

Pflegebedürftige, die nicht stationär, sondern zuhause gepflegt werden, haben einen Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen.
Diese Betreuungsleistungen umfassen zum Beispiel Betreuungsgruppen für Demenzkranke, Helferkreise zur stundenweisen Entlastung der Angehörigen, Tagesbetreuung etc.
Auch Pflegebedürftige in voll- und teilstationären Einrichtungen haben einen Anspruch auf diverse zusätzliche Betreuung oder Aktivierung. Die Kosten hierfür übernimmt die Pflegekasse oder das jeweilige private Versicherungsunternehmen, eine Absprache muss vorher erfolgen.